Rechtliches
AGB
& Widerruf
Stand: September 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Innenausbau Ibryam Ahmedov für Innenausbau, Trockenbau, Spachtel-, Tapezier-, Anstrich- und Bodenverlegearbeiten. Abschnitt 15 enthält die Widerrufsbelehrung für Verbraucher samt Muster-Widerrufsformular.
01
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Innenausbau-, Trockenbau-, Spachtel-, Tapezier-, Anstrich- und Bodenverlegearbeiten sowie damit verbundene Leistungen zwischen Innenausbau Ibryam Ahmedov, Schnurstrasse 23, 63450 Hanau, Inhaber Ibryam Ahmedov (nachfolgend „ich“ oder „Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“).
Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist nach § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ich stimme ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch, wenn ich in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringe.
Maßgeblich ist jeweils die Fassung dieser AGB, die dem Kunden bei Vertragsschluss mit dem Angebot übermittelt wurde. Zwingende gesetzliche Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern bleiben von diesen AGB unberührt.
02
Leistungen und Leistungsumfang
Gegenstand meiner Leistungen sind insbesondere: Trockenbau, Spachtelarbeiten, Tapezierarbeiten & Anstrich, Bodenverlegung, Innenausbau & Renovierung — jeweils im Innenbereich bestehender oder neu errichteter Gebäude. Mein Einsatzgebiet umfasst Hanau, Hammersbach, Frankfurt, Aschaffenburg und dem Main-Kinzig-Kreis; Aufträge außerhalb dieses Gebiets sind nach gesonderter Absprache möglich.
Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen schriftlichen Angebot und der Auftragserteilung. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet — das gilt insbesondere für Abbruch- und Entsorgungsarbeiten, Elektro-, Sanitär- und Heizungsinstallationen, Fliesenarbeiten, Arbeiten an tragenden Bauteilen, Brandschutz- und Schallschutznachweise, das Räumen und Wiedereinräumen von Möbeln sowie das Stellen eines Gerüsts.
Ich erbringe die Leistungen fachgerecht nach den anerkannten Regeln der Technik. Materialien wähle ich in der im Angebot beschriebenen Art und Qualität; ist ein bestimmtes Produkt nicht lieferbar, darf ich ein gleichwertiges verwenden, sofern der Kunde nicht ausdrücklich ein bestimmtes Produkt beauftragt hat.
Abbildungen, Beispielprojekte und Beschreibungen auf meiner Website dienen der Veranschaulichung. Sie sind unverbindlich und stellen weder eine Beschaffenheitsvereinbarung noch eine Garantie dar.
03
Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Das Absenden des Kontakt- oder Anfrageformulars auf meiner Website, eine E-Mail, eine Nachricht über WhatsApp oder ein Anruf sind eine unverbindliche Anfrage des Kunden und kein Vertragsangebot. Es entstehen dadurch keine Kosten und keine Verpflichtungen. Die automatisch versendete Eingangsbestätigung eines Formulars bestätigt nur den Eingang der Anfrage und stellt keine Annahme dar.
Besichtigung, Beratung und Angebot sind für den Kunden kostenlos und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Auf Grundlage der Anfrage und der Besichtigung erstelle ich ein Angebot in Textform, das Umfang, Ausführung und Preis der Leistung beschreibt. Die Bindefrist ergibt sich aus dem Angebot; ist keine genannt, gilt die gesetzliche Regelung des § 147 BGB.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Bindefrist in Textform (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) oder durch Unterschrift annimmt. Bis dahin wird nichts geplant, bestellt oder terminiert.
Ist ein Kostenanschlag Bestandteil des Angebots, gilt § 650 BGB: Zeigt sich, dass die Arbeiten nicht ohne wesentliche Überschreitung des Anschlags ausführbar sind, informiere ich den Kunden unverzüglich; der Kunde kann den Vertrag dann kündigen und schuldet nur die bis dahin erbrachten Leistungen.
04
Besichtigung und Grundlagen des Angebots
Das Angebot beruht auf dem Zustand der Räume, wie er bei der Besichtigung erkennbar war, und auf den Angaben des Kunden. Verdeckte Umstände — etwa der Aufbau und die Tragfähigkeit vorhandener Untergründe, Feuchtigkeit im Bauteil, Altanstriche mit ungeeigneter Haftung, Schadstoffe, verdeckte Leitungen oder Hohlräume — sind bei einer Besichtigung nicht erkennbar und deshalb nicht Grundlage des Angebots.
Zeigen sich solche Umstände erst bei der Ausführung, informiere ich den Kunden unverzüglich und stimme das weitere Vorgehen mit ihm ab. Mehrleistungen, die dadurch erforderlich werden, werden gesondert angeboten und erst nach Freigabe in Textform ausgeführt. Nicht abgestimmte Mehrleistungen stelle ich nicht in Rechnung.
Wünscht der Kunde eine Ausführung auf einem Untergrund, den ich für ungeeignet halte, weise ich ihn darauf hin. Besteht er auf der Ausführung, sind Mängel, die auf dem ungeeigneten Untergrund beruhen, nicht von mir zu vertreten.
05
Mitwirkungspflichten des Kunden
Damit die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden können, wirkt der Kunde wie folgt mit:
- Ungehinderter Zutritt zum Objekt und zu den betroffenen Räumen zu den vereinbarten Terminen.
- Geräumte Arbeitsbereiche: Möbel, Vorhänge, Bilder, Lampen, Teppiche und empfindliche Gegenstände werden vor Arbeitsbeginn aus den Räumen entfernt oder — nach Absprache — in die Raummitte gerückt. Das Abdecken verbleibender Gegenstände und der Böden übernehme ich.
- Unentgeltliche Bereitstellung von Strom, Wasser und, soweit vorhanden, einer Toilette sowie einer Stellfläche für Material und Werkzeug; nach Möglichkeit eine Park- oder Haltemöglichkeit in der Nähe des Objekts.
- Hinweis auf verdeckt geführte Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Heizung, Daten) in Wänden, Decken und Böden sowie auf bekannte Vorschäden, Feuchtigkeit und Besonderheiten der Bausubstanz — möglichst in Textform vor Arbeitsbeginn.
- Einholung aller erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen, insbesondere des Vermieters, der Wohnungseigentümergemeinschaft oder — bei Eingriffen in Bauteile, Brandschutz oder Denkmalschutz — der zuständigen Behörde.
- Rechtzeitige Auswahl und Freigabe von Farbtönen, Materialien, Dekoren und Belägen, soweit sie nicht bereits im Angebot festgelegt sind.
- Erreichbarkeit für Rückfragen und für die Abnahme, persönlich oder über eine benannte Ansprechperson.
Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach und wird dadurch die Leistung erschwert, verzögert oder unmöglich, gehen die daraus entstehenden Mehraufwendungen zu seinen Lasten. Bei vergeblicher Anfahrt oder erheblichen Wartezeiten, die der Kunde zu vertreten hat, kann ich eine angemessene Entschädigung berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass mir kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
06
Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungs- und Zusatzwünsche des Kunden nach Vertragsschluss stimme ich gern ab. Sie werden gesondert angeboten und bedürfen der Vereinbarung in Textform. Zusatzleistungen werden nach dem vereinbarten Preis, hilfsweise nach Aufwand zu den im Angebot genannten Stunden- und Materialsätzen, vergütet.
Führen Änderungen zu einer Verlängerung der Ausführungszeit, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Bereits verbrauchtes oder auf den ursprünglichen Auftrag bestelltes, nicht mehr verwendbares Material wird dem Kunden in Rechnung gestellt, soweit die Änderung von ihm veranlasst wurde.
Die gesetzlichen Regelungen zu Anordnungen des Bestellers und zur Vergütungsanpassung (§§ 650b, 650c BGB) bleiben unberührt, soweit der Vertrag ein Bauvertrag im Sinne des § 650a BGB ist.
07
Preise und Zahlung
Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Preise. Ich bin Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG und weise keine Umsatzsteuer aus; alle Preise sind Endpreise. Das ist im Angebot und auf der Rechnung vermerkt.
Abschlagszahlungen für bereits erbrachte, in sich abgeschlossene Teile der Leistung sowie für eigens angefertigtes oder angeliefertes Material kann ich nach § 632a BGB verlangen, wenn und in der Höhe, wie sie im Angebot ausgewiesen sind. Eine Vorauszahlung vor Arbeitsbeginn schuldet der Kunde nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich vereinbart ist.
Die Vergütung ist mit der Abnahme fällig (§ 641 BGB); ein davon abweichendes Zahlungsziel ergibt sich aus dem Angebot oder der Rechnung. Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Über diese Website werden keine Zahlungen abgewickelt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 BGB.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, insbesondere bei Mängeln, bleiben unberührt.
08
Termine und Ausführungsfristen
Termine und Ausführungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn ich sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet habe. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Angaben, die ich nach bestem Wissen mache.
Verzögert sich die Ausführung aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe — insbesondere durch fehlende Mitwirkung des Kunden, nicht rechtzeitige Vorleistungen anderer Gewerke, unerwartete bauliche Umstände, Lieferverzögerungen bei Material, Krankheit oder höhere Gewalt —, verlängern sich die Fristen angemessen. Ich informiere den Kunden unverzüglich und nenne einen neuen Termin. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht einhalten, bitte ich um Mitteilung in Textform, sobald ihm das bekannt ist. Bei einer Absage, die so kurzfristig erfolgt, dass die eingeplante Arbeitszeit nicht mehr anderweitig vergeben werden kann, kann ich eine angemessene Entschädigung nach den gesetzlichen Regeln verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass mir kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
09
Ausführung und Baustelle
Ich führe die Arbeiten persönlich aus. Soweit ich für einzelne Leistungen sorgfältig ausgewählte Nachunternehmer einsetze, stehe ich für deren Arbeit wie für eigene ein. Ich halte mich an die anerkannten Regeln der Technik, die Verarbeitungsvorgaben der Materialhersteller und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften.
Böden, angrenzende Bereiche und verbliebene Gegenstände decke ich vor Arbeitsbeginn ab. Staub- und Geräuschentwicklung sowie ein vorübergehend eingeschränkter Zugang zu den Räumen lassen sich bei Innenausbauarbeiten nicht vollständig vermeiden und sind kein Mangel. Der Kunde sorgt dafür, dass Kinder und Haustiere dem Arbeitsbereich fernbleiben.
Beim Entfernen alter Beläge, Tapeten, Anstriche oder Bauteile lassen sich Beeinträchtigungen an Putz, Estrich und angrenzenden Oberflächen technisch nicht in jedem Fall vermeiden. Solche unvermeidbaren Folgen sind kein Mangel meiner Leistung; ihre Wiederherstellung schulde ich nur, wenn sie im Angebot aufgeführt ist.
Verpackungsmaterial und Reste meines Materials entsorge ich. Die Entsorgung von Bauschutt, Altbelägen und sonstigen Abfällen aus dem Rückbau schulde ich nur, wenn sie im Angebot aufgeführt ist.
Nach der Ausführung übergebe ich die Räume besenrein. Frisch gespachtelte, gestrichene oder verlegte Flächen brauchen Trocknungs- und Aushärtezeiten; die Hinweise, die ich dazu bei der Übergabe gebe — etwa zu Lüftung, Belastung und Reinigung —, sind vom Kunden zu beachten.
10
Abnahme
Nach Fertigstellung gehen wir das Ergebnis gemeinsam durch, und der Kunde nimmt die Leistung ab. Auf Wunsch einer Vertragspartei wird die Abnahme in einem Protokoll festgehalten, in dem etwaige Beanstandungen aufgenommen werden.
Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Solche Mängel werden im Protokoll festgehalten und von mir beseitigt.
Nimmt der Kunde die Leistung trotz Fertigstellung nicht innerhalb einer von mir gesetzten angemessenen Frist ab, ohne mindestens einen Mangel zu benennen, gilt sie nach § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen. Gegenüber Verbrauchern tritt diese Wirkung nur ein, wenn ich mit der Fristsetzung in Textform auf die Folge hingewiesen habe. Nutzt der Kunde die Leistung in Gebrauch, ohne Mängel anzuzeigen, gilt sie ebenfalls als abgenommen.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über und beginnt die Verjährung der Mängelansprüche nach Ziffer 11.
11
Mängelansprüche
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Zeigt sich ein Mangel, habe ich zunächst das Recht zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, von mir verweigert wird oder dem Kunden unzumutbar ist, kann er mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
Verjährung. Mängelansprüche verjähren nach den gesetzlichen Fristen des § 634a BGB: bei Arbeiten an einem Bauwerk in fünf Jahren ab Abnahme, im Übrigen in zwei Jahren ab Abnahme. Welche Frist gilt, richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Leistung.
Keine Mängel sind insbesondere
- natürliche Abnutzung sowie Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Reinigung oder unterlassene Pflege;
- Schäden durch eigenmächtige Änderungen, Eingriffe Dritter oder Gewalteinwirkung;
- Risse, Verformungen oder Ablösungen, die auf Bewegungen, Setzungen, Feuchtigkeit oder Mängel der vorhandenen Bausubstanz und Untergründe zurückgehen, soweit sie bei der Besichtigung nicht erkennbar waren oder der Kunde trotz Hinweis auf der Ausführung bestanden hat;
- handelsübliche, material- oder fertigungsbedingte Abweichungen in Farbton, Struktur und Oberfläche sowie Abweichungen zwischen Musterkarte und ausgeführter Fläche;
- Folgen nicht beachteter Trocknungs-, Aushärte- und Lüftungshinweise.
Gewährt ein Materialhersteller für seine Produkte eine eigene Garantie, gilt sie zusätzlich und nach den Bedingungen des Herstellers. Eine eigene Garantie übernehme ich nur, wenn ich sie ausdrücklich in Textform als Garantie bezeichne. Meine gesetzliche Mängelhaftung bleibt davon unberührt.
Ist der Kunde Unternehmer, gilt für die Untersuchungs- und Rügepflicht § 377 HGB entsprechend.
12
Haftung
Unbeschränkte Haftung: Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Einfache Fahrlässigkeit: Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist meine Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten meiner Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer.
Schäden, die im Zusammenhang mit meiner Leistung entstanden sind, sollen mir möglichst zeitnah nach Feststellung gemeldet werden, damit ich den Sachverhalt dokumentieren und gegebenenfalls meine Versicherung einschalten kann. Diese Bitte dient der zügigen Abwicklung; die gesetzlichen Ansprüche und Verjährungsfristen des Kunden bleiben davon unberührt.
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Eigentumsvorbehalt
Angeliefertes, noch nicht eingebautes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag mein Eigentum. Mit dem Einbau wird das Material wesentlicher Bestandteil des Gebäudes; meine Zahlungsansprüche und die gesetzlichen Sicherungsrechte, insbesondere die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB, bleiben davon unberührt.
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Fotos und Referenzen
Zur Dokumentation des Bauablaufs und zur Absicherung beider Seiten fertige ich vor, während und nach der Ausführung Fotos der bearbeiteten Flächen an. Diese Aufnahmen dienen ausschließlich der Auftragsabwicklung und werden nicht veröffentlicht.
Eine Verwendung von Fotos als Referenz — etwa auf meiner Website — erfolgt nur, wenn der Kunde dem gesondert und ausdrücklich zugestimmt hat. Die Zustimmung ist freiwillig, hat keinen Einfluss auf Auftrag oder Preis und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Aufnahmen für Referenzzwecke zeigen keine Personen und lassen keinen Rückschluss auf die Anschrift zu.
15
Widerrufsrecht für Verbraucher
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, die den Vertrag außerhalb meiner Geschäftsräume — insbesondere beim Besichtigungstermin in ihrer Wohnung — oder im Fernabsatz (z. B. per E-Mail, WhatsApp oder Telefon) geschlossen haben. Das ist bei meinen Aufträgen der Regelfall. Die Belehrung erhalten Sie zusätzlich mit jedem Angebot.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mir (Innenausbau Ibryam Ahmedov · Schnurstrasse 23, 63450 Hanau, Telefon: 01577 6535686, E-Mail: ibo_ahmedov@outlook.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, habe ich Ihnen alle Zahlungen, die ich von Ihnen erhalten habe, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei mir eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwende ich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Arbeiten während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie mir einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie mich von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Vorzeitiges Erlöschen und Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn ich die Leistung vollständig erbracht habe und mit der Ausführung erst begonnen habe, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch mich verlieren. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag muss diese Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger — etwa per E-Mail oder auf Papier — übermittelt worden sein (§ 356 Abs. 4 BGB).
Kein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 11 BGB bei Verträgen, bei denen Sie mich ausdrücklich aufgefordert haben, Sie aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; das gilt nicht für weitere Leistungen, die Sie bei diesem Besuch nicht ausdrücklich verlangt haben, und nicht für Material, das für die Arbeiten nicht notwendig war. Ebenso besteht kein Widerrufsrecht bei Waren, die nach Ihren persönlichen Vorgaben angefertigt werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), etwa nach Ihren Wünschen angemischte Sonderfarbtöne oder auf Maß bestellte Beläge.
Möchten Sie, dass ich noch innerhalb der Widerrufsfrist mit den Arbeiten beginne, bitte ich Sie deshalb um eine ausdrückliche Bestätigung in Textform. Andernfalls beginne ich erst nach Ablauf der vierzehn Tage.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück:
- An
- Innenausbau Ibryam Ahmedov, Schnurstrasse 23, 63450 Hanau, E-Mail: ibo_ahmedov@outlook.com
- Erklärung
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: __________
- Bestellt am
- __________
- Name des/der Verbraucher(s)
- __________
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- __________
- Datum / Unterschrift
- __________ (Unterschrift nur bei Mitteilung auf Papier)
(*) Unzutreffendes streichen.
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Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden verarbeite ich ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und nur, soweit es für Anfrage, Angebot, Ausführung und Abrechnung erforderlich ist. Über die Formulare meiner Website übermittelte Daten werden nicht in einer Website-Datenbank gespeichert, sondern per E-Mail an mich weitergeleitet.
Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung sowie zu Ihren Rechten entnehmen Sie bitte meiner Datenschutzerklärung.
17
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis mein Geschäftssitz in Hanau. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Ich bin nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Vollständige Anbieterangaben finden Sie in meinem Impressum.
